Sklavenmarkt (5): Die Knechte des Qualitätsjournalismus
Unsere Zunft der Juristen ist, handelt es sich um die Ausgestaltung von Sklaven- und Knebelveträgen, stets von einer Kreativität beseelt, die ihre hingebungsvolle Mitmenschlichkeit für die Sorgen der Sklavenhalter offenbart. Ihre Worte gewinnen eine unbekannte Tiefe, die selbst im spröden Ambiente einer Vetragsurkunde ihre Wirkung nicht verfehlen. Stefan Niggemeier hat ein bisher unbekanntes und einmaliges Stück juristischer Poesie gefunden.
Ein unhaltbarer Zustand bedarf juristischer Kunstfertigkeit: Jeder Autor, auch ein freier journalistischer Mitarbeiter von Qualitätsmedien, hat an seinen Werken das Urheberpersönlichkeitsrecht und es kann ihm nach geltendem Recht nicht genommen werden. Wie können die Rechte der Schreibsklaven den wahren Herren übertragen werden?
„Der freie Mitarbeiter wird seine Urheberpersönlichkeitsrechte nicht in einer Weise geltend machen, die einen Konflikt mit den der Gesellschaft überlassenen Befugnissen und den wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft herbeiführen kann.”
Der freie Mitarbeiter darf - ein Akt unglaublicher Großherzigkeit - sein Urheberpersönlichkeitsrechte behalten, er soll es nur nicht einfordern! Welch köstlicher Juristenschmaus, ein überwältigender Genuss!
Einen kleinen üblen Nachgeschmackt hat diese Geschichte allerdings. Es ist schon zynisch, wenn die Juristen als Opfer für ihre Vertragspoesie gerade eine prekäre Randgruppe auswählen, die sich mit Worten nicht wehren kann
31. Juli 2009 von stillewasser |
Kategorie Medienkritik Satire
Schlagworte Jura Knebelveträge Qualitätsjournalismus Sklaven
Keine Kommentare möglich.













