Bündnis für ein Sanktionsmoratorium
Der Sanktionsparagraph 31 des Sozialgesetzbuches erlaubt bei einem so genannten Pflichtverstoß – wenn zum Beispiel ein Bewerbungstraining oder eine Arbeitsgelegenheit nicht genutzt wurde – die komplette Streichung der Leistung des Betroffenen für ganze drei Monate. Gegen diese mehr als fragwürdige Praxis hat sich ein breites Bündnis zusammen gefunden und ruft zu einem Sanktionsmoratorium auf.
Diese Art des Forderns geht eindeutig einen Schritt zu weit und daher unterstütze ich diesen Aufruf. Übrigens, der Aufruf kann auch online gezeichnet werden.
17. August 2009 von stillewasser |
Kategorie Aktion
Schlagworte Hartz IV Sanktionen Sklaven
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