Fahndungserfolg!?
Das BKA hat einen Fahndungsaufruf gestartet. Es wurde wieder eines dieser Millionen unvorstellbar grausamen Kinderpornographiefilmen im Internet entdeckt, eben eines dieser Delikte, in dem das BKA eine vom Bundesfamilienministerium ausgesprochene Kompetenz besitzt. Der Verdächtige konnte nicht ermittelt werden, daher war das BKA gezwungen, einen medienwirksamen Fahndungsaufruf mit Bildern und einer Stimmenprobe zu starten. Und siehe da, nach nur einem Tag klickten die Handschellen. Das BKA handelte schnell und konsequent, die Qualitätsmedien standen hilfreich zur Seite, der mutmaßliche Verbrecher konnte gefasst werden und die Welt ist wieder sicher und gut!
Wirklich? Eigentlich schon. Nur, ein paar pikante Details dieser Erfolgsgeschichte fehlen noch: das Video stammt aus dem Jahr 1993, der Verdächtige ist für diese Tat längst verurteilt worden und er lebt nach der Verbüßung seiner Strafe in einem betreuten Wohnprojekt. Der Verdächtige ist nach der Festnahme wieder auf freiem Fuß, da in seiner Wohnung nichts verdächtiges gefunden wurde, nicht einmal ein Computer. Wie allerdings dann das Video ins Internet gelangen konnte, bleibt ein Rätsel.
(via radio-utopie)
Lesenswerte Links zum Thema:
- Gesuchter Pädophiler für Video längst verurteilt
- BKA-Panne stellt Instrument der Videofahndung in Frage
17. September 2009 von stillewasser |
Kategorie Medienkritik SZ Watch Zensur
Schlagworte BKA Kinderpornografie rechtsfreier Raum













