Hartz 2.0
Die Agenda 2010 hat in ihrem namensgebenden Jahr gezeigt, was sie wirklich ist: eine brachiale und verfassungswidrig umgesetzte Schaffung eines Niedriglohnsektors.
Es gab die stille Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht könne diese unsägliche Entwicklung beenden oder vielleicht sogar zurückdrehen. Zwar hat das Gericht mit seinem Urteil Teile der Hartz-Gesetze als verfassungswidrig verworfen, aber die Logik dieser Sozialreform und insbesondere die Höhe der Regelsätze, die “nicht als evident unzureichend” bezeichnet wurden, hat das Gericht ausdrücklich bestätigt. Die Reform muss nach gebessert werden, ein Hartz 2.0 muss kommen, aber die Errungenschaften der Reform werden erhalten bleiben.
Wenn nicht die Höhe von Hartz IV unwürdig sein soll, was ist es dann? So einiges, sagt das Bundesverfassungsgericht. Da wäre die Art und Weise, wie die Regierung die Höhe der Regelsätze festgesetzt hat. Es gab Systembrüche in der Ermittlung, nicht nachvollziehbare Kürzungen und willkürliche Festlegungen. Hieran sieht man deutlich den Willen der Politik, die Würde des Menschen an die eigene vorgegebene Wertschätzung von 345 € anpassen zu wollen. Nur mit allerlei Tricks und Schludrigkeiten konnte dieses Ziel letztendlich erreicht werden. Bis zum Ende des Jahres müssen die Gesetze überarbeitet werden, damit die Ermittlung transparenter und realitätsnah erfolgt und den Ansprüchen des Grundgesetzes entspricht.
Einer der Grundideen der Hartz-Gesetze war es, dass sich er Staat über Pauschalbeträge aus seiner Verantwortung frei kaufen kann. Sie brauchen Geld für lebensnotwendige Medikamente und sie haben nichts angespart? Dann haben sie leider Pech gehabt!. So stellt sich das Ideal der neoliberalen Freiheit und Selbstverantwortung dar und so wurde sie von rot-grün in der Agenda 2010 umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht lehnt diese Denkweise als Verstoß gegen die Würde des Menschen strikt ab. Betroffene können ab sofort bei einem Härtefall ihren Bedarf bei Gericht einklagen. Es ist unglaublich, dass fast alle demokratischen Parteien in den ganzen fünf Jahren keinerlei Handlungsbedarf gesehen haben, erst jetzt nimmt dieses Urteil diese unwürdige Behandlung der Ärmsten und Schwächsten in unserem Land zurück. Endlich? Nein, viel zu spät!
Den pauschalen Abschlag von 40% für schulpflichtige Kinder, die mit der Reform eingeführt wurde, sah das Gericht schlicht als freihändige Setzung an, die rational nicht nachvollziehbar ist. Denn vielmehr sind durch zusätzliche Aufwendungen für Schule und Kleidung Mehrkosten zu erwarten. Deutschland ist berüchtigt für seine Kinderfeindlichkeit die Politik wird diesem Ruf mehr als gerecht. Die Hartz-Gesetze fügen allerdings unserer Kinderfeindlichkeit eine bisher unbekannte Verachtung hinzu. Das Bundesverfassungsgericht legt dies mit seinen klaren Ausführungen in aller Deutlichkeit offen und belegt somit, dass das Sterben der SPD als Volkspartei voll und ganz berechtigt ist. Wie können sich eigentlich Politiker, die wie Franz Walter Steinmeier zu den Architekten der Hart-Gesetze zählen und diese Auswüchse zu verantworten haben, sich noch sozialdemokratisch nennen?
Ein paar weitere Zähne des neoliberalen Ideologiemonsters hat das Urteil gezogen. Denn entgegen den Wünschen der Politiker müssen sie uns Bürgen ein Existenzminimum gewähren, das “sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen.” Diese Würde muss jedem von uns gewährt werden - bedingungslos. Unter diese - doch auch etwas schwammige - Grenze darf das Existenzminimum nicht sinken. Ein weiterer Ausbau des Niedriglohnsektors ist daher ohne weiteres nicht mehr möglich. Das Einfordern des Lohnabstandsgebotes führt zu einem Dilemma, das uns die nächste Zeit ausreichend beschäftigen wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich viel zu oft als die letzte Hoffnung im fortschreitenden gesellschaftlichen Verfall der Grundwerte erwiesen. Keiner sollte sich jedoch einer Illusion hingeben, auch dieses letzte Bollwerk gegen den neoliberalen Irrsinn wird fallen. Weitere Versuche, die bisherigen Grundwerte für den nächsten sozialen Kahlschlag auszuhöhlen oder abzuschaffen, werden unvermindert weiter gehen. Das neoliberalen Arsenal verfügt noch über genügen Daumenschrauben, um ihre Reformwünsche in die brutale Wirklichkeit umzusetzen. Ein paar Kostproben dieser Folterkünste gefällig? Die eingeforderten Verbesserungen verlangen nur nach professionellen Statistikakrobatiken, welche die politisch gewünschten Regelsatzänderungen bzw. -senkungen wasserdicht errechnen können. Oder es gibt den schönen Umweg über die EU-Gesetze, die nationale Regelungen aus hebeln können. Und letztendlich werden sich in Zukunft neoliberal ideologietreue Richter finden lassen, die dann das richtige Recht sprechen werden.
Die Würde des Menschen und der Glaube an den Sozialstaat sind nur romantische Remineszenzen an gutmenschliche Ideale. Wir können und werden uns diese Schwäche nicht mehr länger leisten können, das laute Trommeln im Blätterwald wird uns solche Träumereien schon noch austreiben. Denn in Wahrheit haben wir unsere Würde schon längst verkauft. Das Bundesverfassungsgericht zweifelt zwar die Sittlichkeit des Verkaufes an, aber rückgängig machen kann es ihn nicht.
Lesenswerte Links zum Thema:
11. Februar 2010 von stillewasser |
Kategorie Neoliberalismuskritik Politik
Schlagworte Bundesverfassungsgericht Franz-Walter Steinmeier Hartz IV Niedriglohnsektor SPD Würde
Keine Kommentare möglich.













