Hofberichtblogging (12): Über die Unbedenklichkeit des Kollaterierens
Das sind doch gute Nachrichten: das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein wegen des Bombenabwurfs auf die Tanklaster im Fluss Kundus, der den Tod von Dutzenden afghanischen Zivilisten zur Folge hatte, ist eingestellt worden. Krieg und Kollateralschäden gehören zusammen, das sieht auch das Völkerstrafgesetzbuch so. Und das Völkerstrafrecht muss hier Anwendung finden, denn schließlich handelt es sich juristisch - nicht umgangssprachlich - um einen “nicht internationalen bewaffneten Konflikt”, d.h. es ist - umgangssprachlich formuliert - ein Bürgerkrieg. Weshalb wir als nichtafghanische Bürger bei diesem Krieg mittöten und -sterben, ist jedoch keine Frage, die wir uns in Kriegszeiten stellen sollten.
Die in der Qualitätshofberichterstattung oftmals geforderte Rechtssicherheit für unsere im Krieg befindlichen Soldaten wurde endlich geschaffen. Die Soldaten brauchen kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn sie am Check Point afghanische Familien oder im friendly fire ihre afghanischen Kameraden kollaterieren. Was jedoch weiterhin nicht geht, ist zum Beispiel der Diebstahl von Kantinenbesteck oder nicht polierte Stiefel. Dann wird das ganze Arsenal an disziplinarischen Maßnahmen ausgepackt und der Soldat gemaßregelt, denn immerhin sind wir zivilisiert und das sind und bleiben wir natürlich auch im Krieg.
Wir haben in Afghanistan in erstaunlich kurzer Zeit erfolgreich das Töten und Sterben gelernt, alte Kriegstraditionen wieder belebt und wir werden auch die kommenden Herausforderungen meistern. Es gibt im Grunde nur noch eine Schwachstelle, die Heimatfront ist noch unterentwickelt. Das Kämpfen und Kollaterieren muss wieder als soldatisches Heldentum begriffen und in der Heimat entsprechend gewürdigt werden. Bei jedem toten deutschen Soldat muss der animalische Reflex der Rache und Vergeltung unverzüglich nach dem Blut des Feindes verlangen. Der Vernichtungswille des Volkes darf einzig durch den Endsieg gestillt werden, genau so wie wir es aus alten Tagen noch in uns tragen!
Und dann, welch segen für unsere Nation, kommt der krönende Abschluss eines jeden Militäreinsatzes: das Volk, ob groß ob klein, ob Hartz IV’ler oder Migrant, strömt aus allen Ecken des Landes herbei, um unserer heldenhaften Soldaten mit einer Siegesparade durch das Brandenburger Tor frenetisch zu feiern, so als ob wir Fussballweltmeister und -vizeweltmeister auf einmal geworden wären!
Ich kann es kaum erwarten, denn an diesem Tag werden wir endlich wieder eine ganz normale Nation sein wie jede andere auch! Erst dann haben wir unser lästiges Kriegstrauma in Frieden zu Grabe getragen! Erst dann werden wir wieder ganze Menschen sein!
Doch, einen Wunsch habe ich noch. Als ich das Video von Wikileaks über das Massaker der Kriegsreporter sah, hatte ich eine fantastische Idee: in jedem zweiten westlichen Haushalt steht doch eine Spielekonsole. Die heutige moderne Technik müsste es doch erlauben, dass ich direkt von meinem Wohnzimmer aus ein Geschütz in einem Militärhubschrauber oder eine Drohne fernsteuern könnte. Wenn das virtuelle Ballern reales Töten als Konsequenz hätte, das wäre doch der absolute Kick! Ich sehe hier ein Marktpotential für das Militär, das bestimmt dreistellige Milliardenbeträge realisieren könnte! Es wäre die perfekte und vollständige Kommerzialisierung des Krieges! Sollte diese geniale Geschäftsidee in naher Zukunft Realität werden, dann verlange ich pro Abschuss einen Euro und bei Kollateralschäden die Hälfte - schließlich ist es meine Idee und darauf bin ich stolz!
[update] Ups, das ging ja schnell, meine Idee ist schon marktreif. [/update]
21. April 2010 von stillewasser |
Kategorie Hofberichtblogging Krieg Satire
Schlagworte Bundeswehr Vietghan
1 Antwort zu “Hofberichtblogging (12): Über die Unbedenklichkeit des Kollaterierens”
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Zum Verfahren gegen Oberst Klein | Guardian of the Blind
22. April 2010 um 13:16[...] von SZenso: Hofberichtblogging (12): Über die Unbedenklichkeit des Kollaterierens Weshalb wir als nichtafghanische Bürger bei diesem Krieg mittöten und -sterben, ist jedoch keine [...]













